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BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 206/63 |
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Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1964, 737
- GRUR 1964, 673
- DB 1964, 1224
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 15.12.1928 - I 217/28
Zum Tatbestand des Vorbenutzungsrechts nach § 5 des Patentgesetzes.
Auszug aus BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 206/63
Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen setzt der Erwerb des Vorbenutzungsrechts zunächst voraus, daß sich der Vorbenutzer im Zeitpunkt der Anmeldung des Gebrauchsmusters im Erfindungsbesitz befunden, d.h. den durch die Raumform verkörperten Erfindungsgedanken derart erkannt hat, daß ihm die tatsächliche Ausführung der Erfindung, mithin die Nachbildung des durch die spätere Eintragung (§ 5 Abs. 1 GebrMG) unter Schutz gestellten Musters, möglich gewesen ist (vgl. hierzu RGZ 123, 58, 61 und RG GRUR 1943, 286 für den gleichliegenden Fall des Patents).Hierbei ist das Berufungsgericht von dem Urteil des Reichsgerichts vom 15. Dezember 1928 (RGZ 123, 58) ausgegangen, wonach § 7 Abs. 1 Satz 1 PatG einer einschränkenden Auflegung dahin bedürfe, daß dort, wo Gründe der Billigkeit vollkommen fehlten, der Erwerb eines Vorbenutzungsrechts ausgeschlossen sei.
- BGH, 03.02.1959 - I ZR 170/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 206/63
Daß der frühere I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zu der ursprünglichen Auffassung des Reichsgerichts zurückgekehrt sei, geht aus dem von der Revision berufenen Urteil vom 3. Februar 1959 (abgedruckt in GRUR 1959, 528 - Autodachzelt) nicht hervor. - RG, 07.07.1926 - I 365/25
1. Unter welchen Voraussetzungen steht ein Vorbenutzungsrecht demjenigen zu, der …
Auszug aus BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 206/63
Damit war die Erfindung aber zum "Besitzstand" der Beklagten geworden und mithin eine weitere Voraussetzung erfüllt, von welcher die Entstehung des Vorbenutzungsrechts abhängt (vgl. RGZ 114, 246, 250). - RG, 30.05.1905 - II 572/04
Vorbehalt der Vertragsstrafe
Auszug aus BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 206/63
Der Vorbehalt hätte zwar nach allgemeinen Grundsätzen (vgl. hierzu z.B. RGZ 61, 65 ff) auch stillschweigend erfolgen können und würde namentlich dann anzunehmen sein, wenn der Firma Ka. und Kr. bekannt gewesen wäre, daß der Kläger eine Schutzrechtsanmeldung beabsichtigte.
- BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 18/08
Füllstoff
Hieraus folgt nicht, dass ein Vorbenutzungsrecht unabhängig vom Vorliegen der in § 12 PatG normierten Voraussetzungen aufgrund von Billigkeitserwägungen oder im Hinblick auf einen "Besitzstand" bejaht oder verneint werden könnte (BGH, Urt. v. 30.6.1964 - Ia ZR 206/63, GRUR 1964, 673, 675 f. - Kasten für Fußabtrittsroste;… BGH, a.a.O., GRUR 2003, 507, 509 - Enalapril).Ausgehend davon hat der Bundesgerichtshof - überwiegend in Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Reichsgerichts - entschieden, dass eine ausreichende Benutzungshandlung oder Veranstaltung nur dann vorliegt, wenn der Handelnde selbständigen Erfindungsbesitz erlangt und diesen redlich erworben und ausgeübt hat (BGH, a.a.O., GRUR 1964, 673, 675 - Kasten für Fußabtrittsroste; Eichmann, GRUR 1993, 73, 80).
Erfindungsbesitz in diesem Sinne ist gegeben, wenn die aus Aufgabe und Lösung sich ergebende technische Lehre objektiv fertig und subjektiv derart erkannt ist, dass die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich ist (BGH, a.a.O., GRUR 1964, 673, 674 - Kasten für Fußabtrittsroste).
Unredlich handelt der Benutzer aber jedenfalls dann, wenn er die geschützte Lehre widerrechtlich entnommen hat (BGH, a.a.O., GRUR 1964, 673, 675 - Kasten für Fußabtrittsroste).
Dies ist bei einer auf den Erfinder zurückgehenden Offenbarung in der Regel nur dann möglich, wenn der Benutzer sich aufgrund der Umstände für befugt halten durfte, von der von ihm erkannten Lehre Gebrauch zu machen (BGH, a.a.O., GRUR 1964, 673, 675 - Kasten für Fußabtrittsroste).
- OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07
Ableitung des Vorbenutzungsrechts; Begriff des Erfindungsbesitzes
Erfindungsbesitz ist gegeben, wenn der Erfindungsgedanke, das heißt die aus Aufgabe und Lösung sich ergebende technische Lehre subjektiv erkannt und die Erfindung damit objektiv fertig ist (BGH GRUR 1964, 673, 674 - Kasten für Fußabtrittsroste; BGH GRUR 1960, 546, 548 - Bierhahn).Entsprechend gilt für den Gebrauchsmusterschutz, dass der Erfindungsgedanke derart erkannt worden ist, dass eine Nachbildung des später durch Eintragung unter Schutz gestellten Musters möglich wurde (BGH GRUR 1964, 673 - Kasten für Fußabtrittsroste).
Im Falle des abgeleiteten Vorbenutzungsrechts spielt es keine Rolle, dass der Dritte, der die erforderliche Kenntnis von der objektiv fertigen Erfindung hat, zugleich auch der Erfinder war (BGH GRUR 1964, 673, 675 - Kasten für Fußabtrittsroste; OLG Karlsruhe GRUR 1993, 67, 69;… Mes § 12 PatG Rn. 3;… Benkard/Rogge § 12 PatG Rn. 6, 7;… Kraßer, Patentrecht, 6. Aufl., S. 850; kritisch nur Busche GRUR 1999, 645).
Unredlichkeit wäre der Schuldnerin dann zur Last zu legen, wenn ihr der Erfindungsgedanke widerrechtlich zugänglich gemacht wurde oder ihr infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben wäre, den Erfindungsbesitz gegen den Willen des Erfinders erlangt zu haben (BGH GRUR 1964, 673, 675 - Kasten für Fußabtrittsroste).
(vgl. BGH GRUR 1964, 673, 676 - Kasten für Fußabtrittsroste).
- OLG Düsseldorf, 13.11.2023 - 15 U 85/22 Redlichkeit wird zwar nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass der Erfindungsbesitz vom Inhaber des Patents oder dessen Rechtsvorgängern abgeleitet ist (BGH, GRUR 1964, 673, 675 - Kasten für Fußabtrittsroste;… GRUR 2010, 47 Rn. 17 - Füllstoff;… Benkard PatG/Scharen, a.a.O., PatG § 12 Rn. 7).
Unredlich handelt der Benutzer aber, wenn er die geschützte Lehre widerrechtlich entnommen hat (BGH, GRUR 1964, 673, 675 - Kasten für Fußabtrittsroste;… GRUR 2010, 47 Rn. 17 - Füllstoff;… Benkard PatG/Scharen, a.a.O., PatG § 12 Rn. 8).
- OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 15 U 85/22
Vorhangeinrichtung für Rollwagen
Redlichkeit wird zwar nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass der Erfindungsbesitz vom Inhaber des Patents oder dessen Rechtsvorgängern abgeleitet ist (BGH, GRUR 1964, 673, 675 - Kasten für Fußabtrittsroste;… GRUR 2010, 47 Rn. 17 - Füllstoff;… Benkard PatG/Scharen, a.a.O., PatG § 12 Rn. 7).Unredlich handelt der Benutzer aber, wenn er die geschützte Lehre widerrechtlich entnommen hat (BGH, GRUR 1964, 673, 675 - Kasten für Fußabtrittsroste;… GRUR 2010, 47 Rn. 17 - Füllstoff;… Benkard PatG/Scharen, a.a.O., PatG § 12 Rn. 8).
- BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09
Desmopressin
Erfindungsbesitz ist gegeben, wenn die sich aus Aufgabe und Lösung ergebende technische Lehre objektiv fertig und subjektiv derart erkannt ist, dass die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich ist (BGH…, Urteil vom 10. September 2009 - Xa ZR 18/08, Rn. 17, GRUR 2010, 47, 48 - Füllstoff; Urteil vom 30. Juni 1964 - Ia ZR 206/63, GRUR 1964, 673, 674 - Kasten für Fußabtrittsroste; vgl. auch RGZ 123, 58, 61; RG, GRUR 1943, 286, 287;… Benkard/Rogge, PatG, 10. Aufl., 2006, § 12 PatG, Rn. 5;… Busse/Keukenschrijver, 6. Aufl., 2003, § 12 PatG, Rn. 16;… Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., 2008, § 12 PatG, Rn. 9). - OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 15 U 49/16
Schutzumfang einer vorbenutzten Ausführungsform
Erfindungsbesitz liegt vor, wenn die sich aus Aufgabe und Lösung ergebende technische Lehre objektiv fertig und subjektiv derart erkannt ist, dass die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich ist (BGH, GRUR 1964, 673 - Kasten für Fußabtrittsroste; BGH, GRUR 2010, 47 - Füllstoff; BGH, GRUR 2012, 895 - Desmopressin). - BGH, 12.06.2012 - X ZR 132/09
Selbstständiger Erfindungsbesitz des Handelnden als Voraussetzung der für den …
Erfindungsbesitz ist gegeben, wenn die sich aus Aufgabe und Lösung ergebende technische Lehre objektiv fertig und subjektiv derart erkannt ist, dass die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich ist (BGH…, Urteil vom 10. September 2009 - Xa ZR 18/08, GRUR 2010, 47, 48 Rn. 17 - Füllstoff; Urteil vom 30. Juni 1964 - Ia ZR 206/63, GRUR 1964, 673, 674 - Kasten für Fußabtrittsroste; vgl. auch RGZ 123, 58, 61; RG, GRUR 1943, 286, 287;… Benkard/Rogge, PatG, 10. Aufl., 2006, § 12 PatG Rn. 5;… Busse/Keukenschrijver, 6. Aufl., 2003, § 12 PatG Rn. 16;… Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., 2008, § 12 PatG Rn. 9). - BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66
Rechtmäßigkeit einer Versagung des Vorbenutzungsrechts - Anforderung an die …
So hat es der Bundesgerichtshof übernommen (BGHZ 39, 389, 398 [BGH 21.05.1963 - Ia ZR 84/63] - Taxilan; BGH GRUR 1960, 546, 549 - Bierhahn; 1964, 673, 674 - Kasten für Fußabtrittsroste). - LG Düsseldorf, 19.02.2019 - 4a O 53/17
Laufwagenbeschlag für kippbaren Schiebeflügel
Unredlich handelt der Benutzer aber jedenfalls dann, wenn er die geschützte Lehre widerrechtlich entnommen hat (BGH, GRUR 1964, 673, 675 - Kasten für Fußabtrittsroste).Dies ist bei einer auf den Erfinder zurückgehenden Offenbarung in der Regel nur dann möglich, wenn der Benutzer sich aufgrund der Umstände für befugt halten durfte, von der von ihm erkannten Lehre Gebrauch zu machen (BGH, GRUR 1964, 673, 675 - Kasten für Fußabtrittsroste).
- LG Düsseldorf, 17.02.1998 - 4 O 3/97
Zeitzeichenempfänger
Da das Gesetz verlangt, daß eine Erfindung Gegenstand der Benutzung ist, muß der Vorbenutzungsrechtigte am Prioritätstage im Erfindungsbesitz gewesen sein (vgl. BGH, GRUR 1960, 546, 548 - Bierhahn; GRUR 1964, 491, 493 - Chloramphenicol; GRUR 1964, 496, 497 - Formsand II; GRUR 1964, 673, 674 - Kasten für Fußabtrittsroste; 1969, 35, 36 - Europareise;… Benkard/Bruchhausen, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., § 12 PatG Rdnr. 5).Der Vorbenutzer muß den Erfindungsgedanken also derart erkannt haben, daß ihm die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich gewesen ist (vgl. BGH, GRUR 1964, 673, 674 - Kasten für Fußabtrittsroste).
- LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 31/14
Schutzverkleidung für funktechnische Anlagen
- BGH, 07.01.1965 - Ia ZR 151/63
Patentrechtliche Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche - Sinn und …
- OLG Düsseldorf, 08.04.2010 - 2 U 108/06
Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für einen Klimaschrank zum Lagern …
- BGH, 17.12.1981 - X ZR 71/80
Straßendecke II
- LG Düsseldorf, 18.09.2018 - 4c O 7/18
Wärmetauscher-Reinigung
- LG Düsseldorf, 21.03.2002 - 4a O 76/01
Gewerbliche Bügelmaschine
- LG München I, 30.07.2015 - 7 O 26546/13
Verletzung des Patents "Raupenfahrzeug zum Zerspannen, Zerkleinern von Holz oder …
- BGH, 17.11.1970 - X ZR 13/69
Begriff des Herstellens bei Herstellung von Druckmechaniken durch Zulieferer - …
- LG Düsseldorf, 21.03.2002 - 4a O 784/00
Tragbare Raucheinrichtungen
- LG Düsseldorf, 19.02.2002 - 4a O 74/01
- LG Düsseldorf, 24.03.2016 - 4b O 145/14
Untersagung der geschäftlichen Verwendung von patentrechtlich geschützten …
- LG Düsseldorf, 24.04.2014 - 4b O 129/11
Fußbodenpaneel
- LG Düsseldorf, 20.12.2001 - 4a O 782/00
Strangartiges Zwischenstück
- LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 146/17
Rasierklingenkartusche 2
- LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 99/18
Rasierklingenkartusche
- LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 157/17
Rasierklingenkartusche 3
- LG Düsseldorf, 08.07.2004 - 4a O 304/03
Anforderungen an einen Patentverzicht
- OLG Düsseldorf, 19.02.2004 - 2 U 86/01
Mop-Wischbezug
- LG Düsseldorf, 03.09.2002 - 4a O 232/01
Stangenschubvorrichtung